Antragsverfahren
Es ist zu empfehlen, nach einer ersten Kontaktaufnahme mit der FNR eine kurze Projektbeschreibung (Projektskizze) einzureichen, um die Förderwürdigkeit und die Zuständigkeit prüfen zu lassen. Die elektronische Skizzenerfassung "easy-Skizze" kann über http://www.kp.dlr.de/profi/easy/skizze/index.html heruntergeladen werden.
Projektskizzen sind generell an die FNR unter folgender Anschrift zu richten:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Hofplatz 1
18276 Gülzow
Tel.:0 38 43 - 69 30 -0
Fax :0 38 43 - 69 30 -102
e-Mail: info(bei)fnr.de
Für eine schnelle Bearbeitung der Projektskizze hat sich folgende Gliederung als vorteilhaft erwiesen:
- Thema und Gesamtziel des Projekts
- Bezug des Projekts zu den förderpolitischen Zielen des Förderprogramms "Nachwachsende Rohstoffe" des BMELV
- Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Projekts
- Erfolgsaussichten (aus wissenschaftlicher und technischer Sicht, wirtschaftliche oder andere Nutzungsmöglichkeiten, Marktanalyse: Umfang und Volumen; Konkurrenzprodukte/ Konkurrenzverfahren oder deren Kosten)
- Stand der Wissenschaft und Technik; alternative Lösungen; Literaturangaben
- Bisherige Arbeiten des Antragstellers; evtl. Bezug zu vorherigen Forschungsprojekten; sofern Erstkontakt: Vorstellung der eigenen Einrichtung, Organisationsform (z.B. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verein u.a.)
- Stellungnahme zur Patentsituation, insbesondere Vorlage eigener Schutz- und Patentrechte und Erklärung zu deren Verfügbarkeit für Dritte, Übersicht zu berührten Schutz- und Patentrechten Dritter
- An dem geplanten Projekt beteiligte Arbeitsgruppen und Aufgabenverteilung
- Chronologische Beschreibung des Arbeitsplanes (Teilziele, Aufteilung der Arbeitsschritte in Arbeitspakete, Balkendiagramm)
- Beschreibung des Kostenplans entsprechend den im Arbeitsplan genannten Arbeitspaketen nach:
- Personalkosten/ -ausgaben
- Materialkosten/ -ausgaben
- Investitionskosten/ -ausgaben
- Eigenanteil
- Einzuwerbender finanzieller Anteil Dritter am geplanten Projekt.
In den Fällen, in denen keine Möglichkeit auf Förderung gesehen wird, kann so unnötiger Arbeitsaufwand vermieden werden. Nach der Verständigung über die Projektskizze werden von der FNR die entsprechenden Antragsformulare , Richtlinien und Nebenbestimmungen zur Projektförderung an den Antragsteller gesandt bzw. können über die Internetseite http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular_bmelv.html heruntergeladen werden. Die Anträge sind generell an die FNR zu richten.
Die Förderung erfolgt in der Regel durch nicht rückzahlbare Zuwendungen. Die förderfähigen Kosten richten sich nach Ziffer 5.1.4. des FuEuI-Gemeinschaftsrahmens. Folgende Zuwendungs- und Auftragsarten werden unterschieden:
Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Bei Zuwendungen auf Kostenbasis beträgt die Förderung maximal 50 % der unmittelbar durch das Vorhaben verursachten, nachgewiesenen und anerkannten Selbstkosten. Vorhabenbedingte Selbstkosten sind im wesentlichen:
- Materialkosten,
- Personalkosten,
- Kosten für externe wissenschaftliche Beratung,
- Gemeinkosten,
- Rechner(benutzungs)kosten und
- Reisekosten.
Kosten, die vor bzw. durch die Antragstellung entstanden sind bzw. entstehen, können nicht berücksichtigt werden. Da bei Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft meistens der Geschäftsbetrieb weiterläuft, können die hierfür erforderlichen Aufwendungen nicht dem Vorhaben zugerechnet werden; sie sind deshalb nicht zuwendungsfähig. Mehraufwendungen, die mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehen, müssen ggf. getrennt ermittelt und ausgewiesen werden.
Liegt der Schwerpunkt des Vorhabens überwiegend bei der Entwicklung und Erprobung neuartiger technischer Lösungen, so sind Kosten für Betriebsmittel, die für eine bestimmte Aufgabe benötigt werden, nur dann zuwendungsfähig, wenn sie über die Kosten der betrieblichen Grundausstattung hinausgehen. Die Kosten der vorhabensspezifischen Betriebsmittel sind über eine zeitanteilige Abschreibung geltend zu machen. Es kann nur der Teil der Abschreibungsrate berücksichtigt werden, der auf den Zeitraum der Nutzung für das Vorhaben entfällt. Die Abschreibungsrate wird entsprechend der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Betriebsmittel festgelegt. Für die Beantragung von Zuwendungen auf Kostenbasis sind Antragsformulare AZK (Antrag auf Zuwendung auf Kostenbasis) zu verwenden. Die Fördermodalitäten sind durch die "Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98)" geregelt, die bei der FNR angefordert werden können.
Zuwendungen auf Ausgabenbasis
Bei Zuwendungen auf Ausgabenbasis ist grundsätzlich eine Eigenbeteiligung bei Vorhaben der Kategorie "Industrielle Forschung" von mindestens 50 %, bei Vorhaben der Kategorie "Vorwettbewerbliche Entwicklung" in der Regel von 75 % nachzuweisen. Ausnahmen sind nur in besonders begründeten Fällen (wissenschaftliche Einrichtungen in der Trägerschaft des Bundes, Hochschulen usw. bis zu 100 %) gestattet. Diese Eigenbeteiligung, bezogen auf die Gesamtaufwendungen eines Vorhabens (zuwendungsfähige Ausgaben), kann sowohl aus Eigenleistungen (Sachleistungen, wie z.B. Stammpersonal, Infrastruktur oder eigene Finanzmittel) als auch Leistungen Dritter (Sachleistungen oder Barmittel) bestehen. Zuwendungsfähig sind in der Regel die Ausgaben für zusätzlich benötigtes Personal, notwendige wissenschaftliche externe Beratung, Reisen und Geschäftsbedarf. Bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben für notwendige Betriebsmittel gilt die Regelung für Kostenvorhaben entsprechend. Ausgaben, die vor bzw. durch die Antragstellung entstehen, können nicht berücksichtigt werden.
Für die Beantragung von Zuwendungen auf Ausgabenbasis sind Antragsformulare AZA (Antrag auf Zuwendung auf Ausgabenbasis) zu verwenden. Die Fördermodalitäten sind durch "Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Stand: April 2006)" sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98, Stand: April 2006)" geregelt.
Aufträge des BMELV
Für Arbeiten im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe, deren Ergebnisse vom BMELV benötigt und verwertet werden, werden vom BMELV Aufträge vergeben. Diese Aufträge werden unter Beachtung der vergaberechtlichen Regelungen wie der "Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A)" vergeben. Für die Einreichung von Angeboten sind die Formulare
- AAK (Angebot für einen Auftrag auf Kostenbasis) und
- AAA (Angebot für einen Auftrag auf Ausgabenbasis) zu verwenden.
Für Aufträge sind die "Allgemeinen Bestimmungen für Forschungs- und Entwicklungsverträge des BMBF (BEBF98)" verbindlich.
Für jedes Vorhaben ist ein formgebundener Antrag bzw. ein formgebundenes Angebot einzureichen. Die Antragsunterlagen können bei der FNR angefordert oder über www.fnr.de, Stichwort "Projektförderung" heruntergeladen werden.
Als ergänzende Unterlagen zum Antrag bzw. zum Angebot sind erforderlich:
1. Vorhabensbeschreibung (kurz und prägnant)
- Ziel des Vorhabens bzw. FuE-Gegenstand
- Ausführliche Beschreibung des Arbeitsplanes bzw. der Arbeitspakete
- Stand der Wissenschaft und Technik; alternative Lösungen, Literaturangaben
- bisherige Arbeiten des Antragstellers
- Erfolgsaussichten
- Umsetzung und Breitenwirkung
- Bezug des Vorhabens zu förderpolitischen Zielen des BMELV
2. Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen
(auch Patente Dritter, die für das Vorhaben relevant sind)
3. Planungshilfen
- Balkenplan (Zuordnung von Arbeitsschritten/-paketen zum zeitablauf und ggf. zu Bearbeitern)
- Struktur- und Netzplan bei umfangreichen Vorhaben
- Zuordnung der Kosten/Ausgaben zu den Arbeitsschritten/Aufgaben
4. Verwertungsplan
- Wirtschaftliche Erfolgsaussichten
- Wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten
- Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit
5. Sonstige Unterlagen
- Erläuterungen zur Vorkalkulation (gem. Merkblatt)
- Ausgefüllte Vordrucke
Entnehmen Sie die ausführliche Gliederung zur Vorhabensbeschreibung den Richtlinien der Antragsarten.

