Förderprogramme des Landes Sachsen im Bereich Nachwachsende Rohstoffe
Einzelbetriebliche Förderung von Investitionen für die Landwirtschaft
Förderschwerpunkte:
- Erstmaliges Anlegen von mehrjährig nutzbaren Energiepflanzenplantagen, Vor.: energetische Nutzung
- KUP, Miscanthus und Durchwachsenen Silphie
- Zuschuss: bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten
- Erzeugung und Nutzung sowie Umstellung auf erneuerbare Energien:
- Thermische Solaranlagen; Biomasseanlagen; Biogasanlagen; Wärmepumpen; Dezentrale Herstellung von Biokaftstoffen; dezentrale Anlagen zur Herstellung von Biokraftstoffen sowie Pflanzenöl-BHKW
- Zuschuss: bis zu 30 % der förderfähigen Investitionkosten, bei Biogasanlagen beträgt der allgemeine Zuschuss 15 %
- Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien
- Zuschuss: bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten
- Modernisierung von Gebäude und Anlagen sowie in Technik der Innenwirtschaft im Gartenbau
- Investitionen in Gebäude und Anlagen sowie Technik der Innenwirtschaft für die Nutztierhaltung
- Zuschuss: 30 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten
Förderberechtigte:
- natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen, die Träger eines Unternehmens sind bzw. Unternehmensverbund
Laufzeit:
- 31.12.2013
Kontakt:
- Informationsstelle
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Referat 31
Archivstraße 1
01097 Dresden
fon: 0351 564-6814
fax: 0351 564-2059
info(bei)smul.sachsen.de
http://www.smul.sachsen.de - Antragsstelle
Außenstellen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie








