Förderprogramme des Bundes
- Grundsätze für die einzelbetriebliche Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) für 2011
- Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)
- Diversifizierung
- Einzelbetriebliche Beratung in Verbindung mit Managementsystemen
- Einzelbetriebliche Beratungsmaßnahmen in Bezug auf den Klimawandel, erneuerbare Energie, zur Wasserwirtschaft, zur biologischen Vielfalt sowie zu Maßnahmen zur Begleitung der Umstrukturierung des Milchsektors
- Grundsätze für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) für 2011
- Marktanreizprogramm
- KfW-Programme
- Umweltinnovationsprogramm
- Förderprogramm "Energetische Biomassenutzung"
- Energiesparberatung "Vor-Ort-Beratung"
- Sonderkreditprogramme der Rentenbank
- Förderung von Mini-KWK-Anlagen
Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe
Förderschwerpunkte:
- Förderung von Forschung, Entwicklung, Pilot- u. Demonstrationsprojekten sowie von kommerziell nutzbaren Prototypen im Bereich stoffliche u. energetische Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen. Weiterhin werden Maßnahmen im Bereich Verbraucherinformation und Öffentlichkeitsarbeit gefördert.
Förderberechtigte:
- Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU, Großunternehmen), Vereine etc.
Laufzeit:
- 31.12.2015
Fördervolumen 2013:
- 60 Mio. EUR
Kontakt:
Agrarinvestitionsförderprogramm
Förderschwerpunkte:
- Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die durch Schaffung der baulichen und technischen Voraussetzungen der Erhöhung d. betrieblichen Wertschöpfung, der Rationalisierung u. Senkung d. Produktionskosten und der Verbesserung d. Produktions- u. Arbeitsbedingungen dienen
- Verbesserung d. Umweltbedingungen im Bereich Landwirtschaft (Energieeinsparung u. –umstellung auf alternative Energiequellen)
- Regelförderung beträgt 25 % des Investitionsvolumens, Zuwendungen als Zuschuss o. Bürgschaft gewährt, förderfähiges Investitionsvolumen beträgt mind. 20.000,- u. max. 2,0 Mio. Euro
Fördererechtigte:
- Unternehmen der Landwirtschaft
Laufzeit:
- 31.12.2013
Kontakt:
- Informationen:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Telefon: 0228 99 529-0
Fax: 0228 99 529-4262
523(bei)bmelv.bund.de
http://www.bmelv.de - Antragstellung:
Ämter für Landwirtschaft bzw. Landwirtschaftskammern der einzelnen Bundesländer
Diversifizierung
Förderschwerpunkte:
- Biogasanlagen, Vor. für Förderung: gasdichte Abdeckung des Gärrestelagerbehälter und Mindesinvestitionsvolumen von 10.000 EUR
- Zuschuss von max. 100.000 EUR für Biogasanlagen
Förderberechtigte:
- Unternehmen der Landwirtschaft
Laufzeit:
- 31.12.2013
Kontakt:
- Informationen:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Telefon: 0228 99 529-0
Fax: 0228 99 529-3375
414(bei)bmelv.bund.de
http://www.bmelv.de - Antragstellung:
Ämter für Landwirtschaft bzw. Landwirtschaftskammern der einzelnen Bundesländer
Einzelbetriebliche Beratung in Verbindung mit Managementsystemen
Förderschwerpunkte:
- Förderung der Inanspruchnahme einzelbetrieblicher Beratungen sowie der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen, Vor.: Anerkennung der Berater durch die Länder
- Zuwendung: max. 80 % der förderfähigen Beratungsausgaben für ein jährliches Beratungspaket, höchstens jedoch 1.500 Euro
Förderberechtigte:
- Unternehmen der Landwirtschaft
Laufzeit:
- 31.12.2013
Kontakt:
- Ämter für Landwirtschaft bzw. Landwirtschaftskammern der einzelnen Bundesländer
Einzelbetriebliche Beratungsmaßnahmen in Bezug auf den Klimawandel, erneuerbare Energie, zur Wasserwirtschaft, zur biologischen Vielfalt sowie zu Maßnahmen zur Begleitunmg der Umstrukturierung des Milchsektors
Förderschwerpunkte:
- Beratung umfasst einzelbetriebliche Beratung u.a. zur Verbesserung d. ländlichen Strukturen wie z.B. Maßnahmen zur Einkommensdiversifizierung landwirtschaftl. Betriebe u. zur dezentralen Versorgung m. erneuerbaren Energien (Nahwärme- o. Biogasleitungen)
- Zuwendung: max. 80 % der förderfähigen Beratungsausgaben, höchstens jedoch 1.650 Euro jährlich
- Beratungsleistungen mit besonderer Bedeutung für Natur-, Umwelt- o. Klimaschutz sowie Erstberatung mit bis zu 100 % förderfähig, höchstens jedoch 2.000 Euro jährlich
Förderberechtigte:
- Unternehmen der Landwirtschaft
Laufzeit:
- 31.12.2013
Kontakt:
- Ämter für Landwirtschaft bzw. Landwirtschaftskammern der einzelnen Bundesländer
Integrierte ländliche Entwicklung (ILE), Teil A
Förderschwerpunkte:
- investive Maßnahmen in verschiedene Bereiche, z.B. Infrastrukturmaßnahmen wie die dezentrale Versorgung mit erneuerbaren Energien (Nahwärme- oder Biogasleitungen)
- Kooperation von Land- und Forstwirten mit anderen Partnern im ländlichen Raum zur Einkommensdiversifizierung o. zur Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten
- Regionalmanagement (RM)
- integrierte ländliche Entwicklungskonzepte (ILEK)
Förderberechtigte:
- Gemeinden und Gemeindeverbände, nat. Personen u. Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, Teilnehmergemeinschaften, wasser- und Bodenverbände sowie einzelne Beteiligte
Laufzeit:
- 31.12.2013
Kontakt:
- Ämter für Landwirtschaft bzw. Landwirtschaftskammern der einzelnen Bundesländer
Marktanreizprogramm
Förderschwerpunkte:
- Basisförderung (nur im Gebäudebestand)
- Pelletofen m. Wassertasche 5 bis 100 kW: 36 EUR/kW Nennwärmeleistung, mind. 1.400 EUR
- Pelletkessel/Kombinationskessel Pellets u. Scheitholz 5 bis 100 kW: 36 EUR/kW Nennwärmeleistung, mind. 2.400 EUR
- Pelletkessel/Kombinationskessel Pellets u. Scheitholz 5 bis 100 kW m. Pufferspeicher mind. 30 l/kW: 36 EUR/kW Nennwärmeleistung, mind. 2.900 EUR
- Anlage z. Verfeuerung v. Holzhackschnitzeln 5 bis 100 kW m. Pufferspeicher mind. 30 l/kW: 1.400 EUR/ Anlage pauschal
- Scheitholzvergaserkessel, Staubemissionswert ≤ 15 mg/m³, Pufferspeicher ≥ 55l/kW: 1.400 € pauschal
- Bonusförderung
- Effizienzbonus wird gewährt für Biomasseanlagen in Wohngebäuden mit hohem Dämmstandard, Nachweis durch Energiebedarfsausweis nach EnEV
Förderung beträgt: 0,5 x Basisförderung
- Effizienzbonus wird gewährt für Biomasseanlagen in Wohngebäuden mit hohem Dämmstandard, Nachweis durch Energiebedarfsausweis nach EnEV
- Weitere Boni:
- Kombinationsbonus (Kombination Biomasseanlage u. thermische Solaranlage): 500 €
- Innovationsförderung (auch im Gebäudeneubau anwendbar)
Steigerung des Wärmeertrags durch:
- Abgaskondensation (Effizienzsteigerung)
- Abscheidung der im Abgas enthaltenen Partikel (Abgasminderung)
Förderung je Maßnahme: 750 EUR im Gebäudebestand u. 850 EUR in Neubauten
Fördervoraussetzung: Einsatz effizienter Umwälzpumpe u. hydraulischer Abgleich des Heizsystems
Antragstellung vor Vorhabensbeginn, Verwendungsnachweis ist nach Inbetriebnahme der Anlage einzureichen
Förderberechtigte:
- Privatpersonen; freiberuflich Tätige; kleine / mittlere Gewerbebetriebe; Kommunen / kommunale Betriebe und Zweckverbände; sonstige Körperschaften d. öffentl. Rechts; gemeinnützige Organisationen (Vereine); KMU
- Antragstellung Basisförderung innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage
- Kleine o. mittlere Unternehmen (KMU), an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind, Freiberufler, Land- u. Forstwirtschaft, Gartenbau
- Antragstellung Basisförderung vor Vorhabensbeginn
Laufzeit:
- 31.12.2013
Kontakt:
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Tel.: 06196 / 908 625
www.bafa.de
Erneuerbare Energien, Programmteil Standard
Förderschwerpunkte:
- Errichtung, Erweiterung, Erwerb von Anlagen zur Stromerzeugung bzw. von KWK-Anlagen/Anlagen zur Wärmeerzeugung unter Nutzung erneuerbarer Energien
- Anlagen zur Wärmeerzeugung, die nicht groß genug für die „Premium“-Förderung sind oder deren Qualitätskriterien nicht erfüllen
- Förderung mit langfristigen, zinsgünstigen Darlehen mit Festzinssätzen u. tilgungsfreien Anlaufjahren, Kredithöchstbetrag: 10 Mio. Euro
Finanzierungsanteil: bis zu 100 % d. förderfähigen Nettoinvestitionskosten - Voraussetzung für Förderung: anteilige Stromeinspeisung ins öffentl. Netz
Förderberechtigte:
- Natürliche Personen u. gemeinnützige Antragsteller, die erzeugten Strom/Wärme einspeisen; freiberuflich Tätige; in- u. ausländische, gewerbliche Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden; Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen o. karitative Organisationen beteiligt sind
Laufzeit:
- keine Angabe
Kontakt:
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Tel.: 0180 / 1 24 11 24
Fax: 069 / 74 31 95 00
www.kfw.de
info(bei)kfw.de
Erneuerbare Energien, Programmteil Premium
Förderschwerpunkte:
- Investitionen in größere, besonders förderwürdige Anlagen in Deutschland, die mindestens 7 Jahre zweckentsprechend zu betreiben sind:
- große automatisch beschickte Biomasseanlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung (Leistung > 100 kW Nennwärmeleistung)
Grundförderung:
- 20 €/kW installierter Nennwärmeleistung, max. 50.000 €/Anlage
Boni:
- Niedrige Staubemissionen, max. 15 mg/m³: 20 €/kW Nennwärmeleistung
- Errichtung Pufferspeicher mit Mindestspeichervolumen 30 l/kW: 10 €/kW Nennwärmeleistung
Gesamthöchstförderung je Anlage: 100.000 € - streng wärmegeführte Kraft-Wärme-Kopplungs-Biomasse-Anlagen (KWK) bis zu 2 MW Nennwärmeleistung
- Tilgungszuschuss: 40 €/kW Nennwärmeleistung, wenn elektr. Wirkungsgrad > 10 % u. Gesamtwirkungsgrad > 70 % - Errichtung o. Erweiterung von Nahwärmenetzen
Voraussetzung: Mindestwärmeabsatz von 500 kWh pro Jahr u. Meter Trasse und Wärme-bereitstellung überwiegend für Altbauten
- Tilgungszuschuss: 60 €/Meter Trassenlänge, max. 1.000.000 € - große Wärmespeicher > 10 m³, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
- Tilgungszuschuss: 250 € je m³ Speichervolumen, höchstens 30 % d. Nettoinvestitionskosten, max. 1 Mio. Euro - Biogasleitungen für unaubereitetes Biogas, dass KWK-Nutzung o. Kraftstoffnutzung zugeführt wird
- Tilgungszuschuss: 30 % d. Nettoinvestitionskosten - Solarkollektoranlagen > 40 m³ Bruttokollekttorfläche, Nutzung: Warmwasserbereitung u./o. Raumheizung von Wohngebäuden mit 3 u. mehr Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden mit mind. 500 m³ Nutzfläche zur überwiegenden Bereitstellung von Prozesswärme o. zur solaren Kälteerzeugung
- große automatisch beschickte Biomasseanlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung (Leistung > 100 kW Nennwärmeleistung)
Förderberechtigte:
- Natürliche Personen u. gemeinnützige Antragsteller, die erzeugten Strom/Wärme ausschließlich für Eigenbedarf nutzen; freiberuflich Tätige; Land- u. Forstwirte, sofern die Einkünfte aus dem Betrieb der geförderten Anlage gemäß § 15 EStG versteuert werden; kleine u. mittlere private gewerbliche Unternehmen (KMU); Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind; Großunternehmen bei besonders förderwürdigen Maßnahmen
Laufzeit:
- keine Angabe
Kontakt:
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Tel.: 0180 / 1 24 11 24
Fax: 069 / 74 31 95 00
www.kfw.de
info(bei)kfw.de
Energieeffizient Sanieren - Investionszuschuss
Förderschwerpunkte:
- Ersterwerb eines sanierten Ein-/Zweifamilienhaus oder Eigentumswohnung
- Sanierung des Wohneigentums zum KfW-Effizienzhaus
- Durchführung einzelner Sanierungsmaßnahmen, die technischen Mindestanforderungen entsprechen, muss durch Energieberater geplant und bestätigt werden:
- Wärmedämmung Wände, Dachflächen u. Geschossdecken
- Erneuerung d. Fenster u. Außentüren
- Erneuerung/Einbau Lüftungsanlage
- Erneuerung oder Optimierung d. Heizung, z.B. Einbau einer Umwälzpumpe, Energieeffizienzklasse A u. hocheffizienter Zirkulationspumpe sowie Durchführung des hydraulischen Abgleichs
- Planungs- u. Baubegleitungsleistungen
- Förderung mit Investionszuschuss:
- Einzelmaßnahmen: 10,0 % der förderfähigen Kosten, max. 5.000 €/Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 115: 10,0 % der förderfähigen Kosten, max. 7.500 €/Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 100: 12,5 % der förderfähigen Kosten, max. 9.375 €/Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 85: 15,0 % der förderfähigen Kosten, max. 11.250 €/Wohneinheit
- KfW-Effizienhaus 70: 20,0 % der förderfähigen Kosten, max. 15.000 €/Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 55: 25,0 % der förderfähigen Kosten, max. 18.750 €/Wohneinheit
Förderberechtigte:
- Eigentümer von selbsgenutztem o. vermieteten Wohnraum, auch Wohnungseigentümergemeinschaften
- Antragstellung vor Vorhabensbeginn bzw. Kauf bei der KfW
Laufzeit:
- keine Angabe
Kontakt:
- KfW Bankengruppe
10865 Berlin
Tel.: 0180 / 1 33 55 77
Fax: 069 / 74 31 95 00
www.kfw.de
info(bei)kfw.de
Energieffizient Sanieren - Kredit
Förderschwerpunkte:
- Sanierung von Wohngebäuden, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen (Bauantrag/Bauanzeige vor dem 01.01.1995 gestellt): 75.000 €/Wohneinheit
- Vor.: Energieberater plant Sanierungsmaßnahmen u. bestätigt Einhaltung techn. Mindeststandards
- Energetische Einzelmaßnahmen: 50.000 €
- Förderfähige energetische Maßnahmen sind:
- Wärmedämmung Wände, Dach und Geschossdecken
- Heizungserneuerung oder -optimierung
- Erneuerung der Fenster / Außentüren
- Erneuerung/Einbau Lüftungsanlage
- anfallende Baunebenkosten (Architektur- u. Ingenieurleistungen, Baustellenabsicherung)
- Planungs- und Baubegleitungsleistungen
Förderberechtigte:
- Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutztem o. vermieteten Wohnraum
- Ersterwerber von neu sanierten Wohneingentum
- Antragstellung vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank
Laufzeit:
- keine Angabe
Kontakt:
- KfW-Bankengruppe
10865 Berlin
Tel.: 0180 / 1 33 55 77
Fax: 069 / 74 31 95 00
www.kfw.de
info(bei)kfw.de
Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit
Förderschwerpunkte:
- Energetische Sanierung von Wohngebäuden durch Errichtung u. Erweiterung von kleinen Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien nach Förderbedingungen der BAFA für Investitionszuschüsse aus dem Martanreizprogramm
- Voraussetzung: Heizungsanlage vor dem 01.01.2009 installiert
- Biomasseanlagen mit Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW
- Thermische Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche
- Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kW
Förderberechtigte:
- Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten o. vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen
- Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden o. Eigentumswohnungen
Laufzeit:
- keine Angabe
Kontakt:
- KfW-Bankengruppe
10865 Berlin
Tel.: 0180 / 1 33 55 77
Fax: 069 / 74 31 95 00
www.kfw.de/167
info(bei)kfw.de - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Tel.: 06196 / 908 625
www.bafa.de
Energieberatung Mittelstand
Förderschwerpunkte:
- Förderung der Energieeffizienz im gesamten Unternehmen
- Förderung von Initial- und Detailberatung je Antragsteller
- Initialberatung:
- Vor-Ort-Besichtigung u. Analyse vorhandener energietechnischer Daten, um Hinweise auf mögliche Einsparpotenziale für alle Unternehmensbereiche zu geben
- Förderung mit Zuschuss: 80 % der förderfähigen Beratungskosten, max. 1.280 Euro
- Detailberatung:
- Vertiefte Energieanalyse u. Aufstellung eines konkreten Maßnahmeplans, um Bereiche mit größten energetischen Schwachstellen bzw. größten Effizienzpotenzialen zu analysieren
- Förderung mit Zuschuss: 60 % der förderfähigen Beratungskosten, max. 4.800 Euro
Förderberechtigte:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Freiberufler
Laufzeit:
- keine Angabe
Kontakt:
- Regionalpartner
- Infocenter der KfW
Tel.: 0800 / 5399001 (kostenfrei)
www.kfw.de
Umweltinnovationsprogramm
Förderschwerpunkte:
- Innovative, großtechnische Vorhaben mit Demonstrationscharakter
- Förderung wird gewährt für Maßnahmen in folgenden Bereichen:
- Energieeinsparung, Energieffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
- Umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung
- Ressourceneffizienz/Materialeinsparung
- Minderung von Lärm u. Erschütterungen u.a.
- Förderung mit KfW-Kredit in Höhe von 70 % der förderfähigen Kosten/Ausgaben
- Investitionszuschuss bis zu 30 % der förderfähigen Kosten/Ausgaben möglich
Förderberechtigte:
- In- u. ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft; KMU; natürliche u. juristische Unternehmen d. privaten Rechts u. Unternehmen mit kommunalen Gesellschaftshintergrund; Körperschaften d. öffentl. Rechts (Gemeinden, Kreise etc.)
Laufzeit:
- keine Angabe
Kontakt:
- Antragstellung über Hausbank bzw. direkt bei der KfW, wenn Antragsteller der Kommunalaufsicht unterliegt
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Niederlassung Bonn
Abteilung Umwelt - K II b
53170 Bonn
Tel.: 0180 / 1 24 11 24
Fax: 069 / 74 31 95 00
www.kfw.de
info(bei)kfw.de
Förderprogramm "Energetische Biomassenutzung"
Förderschwerpunkte:
- Machbarkeitsstudien, Messprogramme, Pilot- sowie Demonstrationsprojekte und Maßnahmen der Technologienentwicklungen sowie Verfahrensoptimierung, die entscheidend zur Verbesserung der energetischen Nutzung von Biomasse beitragen in den Bereichen:
- Reststoffverwertung
- Systemstudien
- Biomassevergasung
- Biomethanstrategie
- Bioenergiestrategie
- Systemintegration
- Biomassestrategie
Förderberechtigte:
- Forschungseinrichtungen; KMU
Laufzeit:
- Phase 1: 2009 - 2011
- Phase 2: 2011 - 2014
- Fortschreibung: 2012 - 2015
Kontakt:
- BMU
- Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Heike Neumann
Zimmerstr. 26-27
10969 Berlin
www.fz-juelich.de/ptj
Heike Neumann
Tel.: 0 30/20 1 99 – 517
Fax: 0 30/ 20 1 99 – 430
h.neumann(bei)fz-juelich.de
Energiesparberatung "Vor-Ort-Beratung"
Förderschwerpunkte:
- Vor-Ort-Beratung, in deren Ergebnis Maßnahmeempfehlungen gegeben werden, die zu Gebäudezustand führen, der im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebots als dauerhaft energetisch saniert angesehen werden kann
- Förderung mit Zuschuss, der einschließlich der Boni 50 % der Beratungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) nicht überschreiten darf:
- Ein- u. Zwei-Familienhäuser: 400 EUR
- Wohnhäuser ab 3 Wohneinheiten: 500 EUR
- Boni für zusätzliche Integration von:
- ergänzenden Hinweisen zur Stromeinsparung: 50 EUR
- integrierte thermografische Untersuchungen: 25,- €/Thermogramm, max. 100,- €
Förderberechtigte:
- Unabhängige Berater wie Ingenieure u. Architekten mit Fachkenntnissen zur Energieberatung
- Gebäudeenergieberater (HWK)
- Absolventen geeigneter Ausbildungskurse (s. Richtlinie Vor-Ort-Beratung)
Laufzeit:
- keine Angabe
Kontakt:
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 424
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Tel.: 0 6196 908- 880
Inhalt Beratungsbericht DW: -885
Berateranerkennung DW: -650
Fax: 0 6196 908- 800
www.bafa.de
Energie vom Land
Förderschwerpunkte:
- Investitionen zur energetischen Verwertung nachwachsender Rohstoffe und anderer organischer Verbindungen wie:
Biogasanlagen
Biomasseheizkraftwerke
Anlagen zur Erzeugung biogener Kraftstoffe - Investitionen im Bereich Fotovoltaik, Wind- und Wasserkraftanlagen
Förderberechtigte:
- Unternehmen der Energieproduktion, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission sind
Laufzeit:
- keine Angabe
Kontakt:
- Rentenbank
Service-Nr.:069 / 2107-700
Fax-Abruf: 069 / 2107-511
www.rentenbank.de
Nachhaltigkeit
Förderschwerpunkte:
- Investitionen in Maßnahmen, die folgenden Zwecken dienen:
- Steigerung der Energieeffizienz z. B. energiesparende Heizungssysteme, Gebäudedämmung
- Minderung von Emissionen in der Landwirtschaft etc.
Förderberechtigte:
- Unternehmen d. Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, die kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Definition der EU-Kommission sind
Laufzeit:
- keine Angaben
Kontakt:
- Rentenbank
Service-Nr.:069 / 2107-700
Fax-Abruf: 069 / 2107-511
www.rentenbank.de
Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen des Bundes
Förderschwerpunkte:
- Programmteil 1: Markt- und Praxiseinführung von Innovationen, z.B. Modellvorhaben aus den Bereichen Erzeugung, Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Programmteil 2: vorwettbewerbliche Entwicklung von Innovationen
- Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens
Förderberechtigte:
- Kleine u. mittlere Unternehmen (KMU)
Laufzeit:
- keine Angabe
Kontakt:
- Programmteil 1
Rentenbank
Herr Strobel, Tel.-Nr.: 069 / 2107–244
Herr Francksen, Tel.: 069 / 2107-284
www.rentenbank.de - Programmteil 2
Bundesanstalt für Landwirtschaft u. Ernährung (BLE)
Herr Gayl, Tel.: 0228 / 99-6845-3260
www.ble.de
BMELV, Referat 414
Herr Engelmann, Tel.: 0228 / 99-529-4135
www.bmelv.de
Umwelt und Verbraucherschutz
Förderschwerpunkte:
- Investitionen zur Minderung von Emissionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft
- Erstmaliges Anlegen von mehrjährig nutzbaren Energiepflanzenplantagen (KUP, Durchwachsene Silphie)
- Investitionen, die Nutzungspotentiale für Nebenprodukte eröffnen
- Investitionen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes
- Investitionen zur Senkung des Energieverbrauchs in der Ernährungswirtschaft
- Förderung mit zinsgünstigem Darlehen, mit dem 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanzierbar sind
Förderberechtigte:
- Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft
Laufzeit:
- keine Angabe
Kontakt:
- Rentenbank
Service-Nr.: 069 / 2107-700
Fax-Abruf: 069 / 2107-511
www.rentenbank.de
Förderung Mini-KWK-Anlagen
Förderschwerpunkte:
- Neuerrichtung von KWK-Anlagen bis 20 kWel in Bestandsbauten
- Fördervoraussetzuungen:
- Anlagen dürfen nicht in Gebieten mit Anschluss- u. Benutzungsgebot für Fernwärme liegen
- Betreuung über Wartungsvertrag
- Gesamtjahresnutzungsgrad mindestens 85 %
- Einhaltung der Anforderungen der TA-Luft
- Förderung mit einmaligen Investitionszuschuss
- Fördersätze in Euro je installierter kWel für Leistungsbereiche:
- 1 kWel >= Leistung > 0 kWel: 1.500 €
- 20 kWel >= Leistung > 10 kWel: 50 €
Förderberechtigte:
- Privatpersonen; Freiberufler; kleine u. mittlere private gewerbliche Unternehmen sowie Energiedienstleistungsunternehmen; KMU; Kommunen, kommunale Zweckverbände; gemeinnützige Investoren
Laufzeit:
- keine Angabe
Kontakt:
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 524 - Kältetechnik, Mini-KWK
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
www.bafa.de










